Gut zu wissen
Es sei vorweg genommen: Nur der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bzw. die Fachzahnärztin für Kieferorthopädie (auch: „Kieferorthopäde / Kieferorthopädin“) hat die Qualifikation für eine qualitativ hochwertige kieferorthopädische Behandlung im Rahmen einer Fachzahnarztprüfung – als Abschluss einer vierjährigen Weiterbildung – vor einer unabhängigen Prüfungskommission nachgewiesen!
Einzig eine solche Prüfung berechtigt zum Führen des Titels Fachzahnarzt/Fachzahnärztin, und einzig diese Bezeichnung garantiert Ihnen umfassendes Wissen auf dem Gebiet der Kieferorthopädie.
Für Sie bzw. für Ihre Kinder.
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