Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)
Die Zahn- und Kieferfehlstellungen sind seit 2004 in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1 bis KIG 5 eingeteilt.
Im späten Wechselgebiss (ca. ab dem 9. Lebensjahr) bis Ende des 17. Lebensjahres werden ab dem Schweregrad von KIG 3 und höher (KIG 4, KIG 5) die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Folgende Zahn- und Kieferfehlstellungen fallen in den Bereich der KIG 3 – KIG 5:
– Große Fronzahnstufe (über 6mm Abstand zwischen Ober- und Unterkiefer)
– Umgekehrte Fronzahnstufe (frontaler Kreuzbiss)
– Offener Biss (über 2mm)
– Tiefer Biss (mit Verletzungen des Gaumens)
– Seitlicher Fehlbiss (Zahn ohne Kontaktdurch Außen- oder Innenstand)
– Engstände (über 3 mm Kontaktpunktabweichungen)
– Platzmangel (über 3mm)
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