Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Die Zahn- und Kieferfehlstellungen sind seit 2004 in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1 bis KIG 5 eingeteilt.

Im späten Wechselgebiss (ca. ab dem 9. Lebensjahr) bis Ende des 17. Lebensjahres werden ab dem Schweregrad von KIG 3 und höher (KIG 4, KIG 5) die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Folgende Zahn- und Kieferfehlstellungen fallen in den Bereich der KIG 3 – KIG 5:

– Große Fronzahnstufe (über 6mm Abstand zwischen Ober- und Unterkiefer)

– Umgekehrte Fronzahnstufe (frontaler Kreuzbiss)

– Offener Biss (über 2mm)

– Tiefer Biss (mit Verletzungen des Gaumens)

– Seitlicher Fehlbiss (Zahn ohne Kontaktdurch Außen- oder Innenstand)

Kreuzbiss

– Engstände (über 3 mm Kontaktpunktabweichungen)

– Platzmangel (über 3mm)

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